geschaeftsordnung (Hardil, 6. Mai 1994, 10:58:11): Geschaeftsordnung des Wolpertinger-Fanclubs [Entwurf] '1 Ordentliches Mitglied kann jeder Spieler oder Seher werden, der durch das Loesen der Wolpertinger-Queste seinen Beitrag zum Erhalt der Spezies geleistet hat. Magier koennen dem Club als Foerdermitglied beitreten, bei hohem Verdienst um den Club kann die Vollversammlung sie zu Ehrenmitgliedern waehlen. '2 Alle Mitglieder bekommen gegen Bezahlung ihres Beitrags einen Button. Dieser Button ermoeglicht ihnen den Zutritt zum Vereinsheim sowie die Kommandos wer @club, wolper und cwolper. Die Hoehe des Beitrags regelt die Beitragsordnung. '3 Mit dem Kommando wer @club kann jederzeit abgefragt werden, welches Clubmitglied sich im Morgengrauen befindet und ob es sich am Wolpern beteiligt. '4 Mit dem Kommando wolper kann fuer die Kosten von 12 MP eine beliebige Botschaft an alle mitwolpernden Club-Mitglieder gerichtet werden. Der Inhalt dieser Nachricht ist unerheblich. '5 Mit dem Kommando cwolper kann kostenlos eine Chat-Nachricht an alle mitwolpernden Clubmitglieder gerichtet werden. Dabei darf diese Nachricht nicht in Zusammenhang mit Hilfe bei Questen oder Zusammenarbeit bei anderen Abenteuern stehen. Dafuer ist unbedingt das wolper-Kommando zu benutzen. '6 Bei Missbrauch des '5 droht dem Missbrauchenden Pranger, bei wiederholten Missbrauch Verlust der Privilegien. Damit nicht missliebige Magier Handlungsbedarf gegen den Club zu sehen bekommen, sind die Mitglieder verpflichtet, Missbrauch anzumahnen und absichtlichen Missbrauch aufzuzeigen. '7 Bei Abstimmungen haben fvrdernde Mitglieder nur beratende Stimme, in programmiertechnischen Sachen hat der programmierende Magier Vetorecht. In diesem Fall wird ein Vermittlungsausschuss, in dem zwei ordentliche Mitglieder und zwei Magier, dabei der Programmierer, sitzen, einberufen, der einen Kompromiss erarbeitet und der Vollversammlung vorlegt. '8 Im Verlauf jedes Kalendermonats findet eine Vollversammlung statt, im Normalfall am zweiten Mittwoch des Monats um 14 Uhr. Hierzu laedt der Vorsitzende normalerweise eine Woche im Voraus ein. Jedes Mitglied hat das Recht, eine ausserordentliche Vollversammlung einzuberufen, wenn es einen dringenden Grund sieht und diesen zusammen mit einer Einladung mindestens drei Kalendertage vor dem Versammlungstermin an alle Mitglieder versendet. Eine Versammlung gilt als Beschlussfaehig, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend ist. Wenn keiner der Vorsitzenden anwesend ist, leitet der Schriftfuehrer die Versammlung ,sonst ist aus den Reihen der Magier ein Sitzungsleiter zu waehlen. '9 Der Club waehlt aus der Mitte seiner ordentlichen Mitglieder einen Praesidenten und einen stellvertretenden Praesidenten. Die Posten des Schriftfuehrers und des Schatzmeisters stehen allen Mitgliedern offen. Diese vier Mitglieder bilden das erweiterte Praesidium, wobei bei Praesidiumsentscheidungen der Praesident bei Gleichstand eine entscheidende Stimme hat. Neuwahlen gibt es bei Ruecktritt eines Amtsinhaber oder durch Aufruecken in den Magierstatus. '10 Beitragsordnung: Ordentliche Mitglieder zahlen fuer 24 Stunden On-line-Mitgliedschaft 200 Muenzen. Foerdernde Mitglieder zahlen mindestens 1000 Muenzen, Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.